Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird mit einem Vermerk die inhaltliche Übereinstimmung der angefertigten Übersetzung mit dem Originaltext durch einen fachlich geeigneten und gerichtlich zugelassenen Übersetzer bestätigt bzw. bescheinigt.
Streng genommen erfolgt also nicht die Beglaubigung, sondern die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer übersetzten Urkunde. In der Praxis hat sich jedoch eingebürgert, solcherart bestätigte Übersetzungen als „beglaubigte Übersetzung“ zu bezeichnen.
Damit eine bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzung im Rechtsverkehr ihre Gültigkeit erhält, ist sie vom Übersetzer mit einem Vermerk und einem Stempel zu versiegeln. Als von den Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen allgemein ermächtigter Fachübersetzer für die italienische Sprache biete ich Ihnen eine präzise und zuverlässige Übersetzung Ihrer Dokumente. Einschlägige Fortbildungen, der Austausch mit qualifizierten Kollegen und Fachleuten sowie die tägliche Praxis sorgen für die notwendige Qualität und Effizienz bei der Übersetzung Ihrer Texte.
Zuverlässigkeit und Qualität
Als Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) halte ich mich an dessen Berufs- und Ehrenordnung. Hierzu zählt unter anderem die vertrauliche Behandlung von Informationen und Unterlagen sowie die gewissenhafte Vorbereitung und Ausführung von Übersetzungsprojekten.