Beglaubigte Fachübersetzungen

Häufig verlangen Behörden die Vorlage einer „beglaubigten Übersetzung“ von Urkunden oder Bescheinigungen.
Es gibt verschiedene Anlässe, für die eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde benötigt wird. Egal ob es um Eheschließungen, Vater- und Mutterschaftsanerkenneungen oder die Anerkennung italienischer Schul- oder Hochschulabschlüsse geht, ich übersetze Ihre Urkunde in die italienische oder deutsche Sprache, sodass Sie diese beim zuständigen Amt oder der entsprechenden Behörde vorlegen können.
Ich kann amtliche Übersetzungen für eine Reihe von Dokumenten anfertigen.

Dokumente, die häufig für Privatpersonen beglaubigt übersetzt werden

Dokumente, die häufig in der Justiz beglaubigt übersetzt werden

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird mit einem Vermerk die inhaltliche Übereinstimmung der angefertigten Übersetzung mit dem Originaltext durch einen fachlich geeigneten und gerichtlich zugelassenen Übersetzer bestätigt bzw. bescheinigt.

Streng genommen erfolgt also nicht die Beglaubigung, sondern die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer übersetzten Urkunde. In der Praxis hat sich jedoch eingebürgert, solcherart bestätigte Übersetzungen als „beglaubigte Übersetzung“ zu bezeichnen.

Damit eine bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzung im Rechtsverkehr ihre Gültigkeit erhält, ist sie vom Übersetzer mit einem Vermerk und einem Stempel zu versiegeln. Als von den Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen allgemein ermächtigter Fachübersetzer für die italienische Sprache biete ich Ihnen eine präzise und zuverlässige Übersetzung Ihrer Dokumente. Einschlägige Fortbildungen, der Austausch mit qualifizierten Kollegen und Fachleuten sowie die tägliche Praxis sorgen für die notwendige Qualität und Effizienz bei der Übersetzung Ihrer Texte.

Zuverlässigkeit und Qualität

Bei meiner Arbeit als Übersetzer stehen sowohl Zuverlässigkeit und Qualität als auch die Zufriedenheit des Kunden stets an erster Stelle, denn diese Aspekte bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Als Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) halte ich mich an dessen Berufs- und Ehrenordnung. Hierzu zählt unter anderem die vertrauliche Behandlung von Informationen und Unterlagen sowie die gewissenhafte Vorbereitung und Ausführung von Übersetzungsprojekten.

Geburtsurkunde übersetzen lassen

Geburtsurkunden werden aus unterschiedlichen Gründen übersetzt. In vielen Fällen liegt die Geburtsurkunde nicht in deutscher oder englischer Sprache vor. Die staatliche Bürokratie verlangt in solchen Fällen eine Übersetzung der Abstammungsurkunde. Damit diese Übersetzung gültig ist, muss sie von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus dem Deutschen ins Italienische oder umgekehrt beglaubigt übersetzen lassen möchten, kann ich dies gerne für Sie veranlassen.
Mitgliedslogo_kurz_Andrea_Modoe_Übersetzer
Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ).
Mitglied in der Fachorganisation der vergleichenden Rechtswissenschaft.
Eingetragen im Bundesverzeichnis der offiziellen Gerichtsübersetzer.
Eingetragen im Verzeichnis der Italienischübersetzer des Generalkonsulats in Frankfurt.

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Ich helfe gerne weiter

Andrea_Modeo_Übersetzer_Italienisch_ueber_mich
Ich bin Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
Tel.: +49 (0)7274 705 96 40
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